Hinweis zu Einnahmen und Ausgaben für die Gemeinde

Ab 2023 sind Kirchen und Gemeinden umsatzsteuerpflichtig. Durch diese neue Rechtslage gibt es ab diesem Jahr einige neue Regelungen, die Ihr beachten müsst, wenn Ihr finanzielle Ausgaben für die Gemeinde habt. Das Finanzamt fordert in Zukunft für die Umsatzsteuer einen wesentlich strengeren Umgang mit allen Einnahmen und Ausgaben – sofern es sich nicht um reine Spenden handelt.

Bitte beachtet deshalb ab sofort folgenden Regeln:

  • alle Belege über Ausgaben für die Gemeinde müssen innerhalb des aktuellen Quartals abgegeben werden.
  • wenn ihr Rechnungen für Leistungen an die Gemeinde erhaltet, muss darauf die  FeG Rodenbach als Empfänger angegeben sein. Rechnungen an Privatadressen sind nicht mehr zulässig.
  • es darf bei der Rückerstattung von Ausgaben keine Verrechnung von Ausgaben und Einnahmen erfolgen. Beides muss getrennt erfasst werden.

Wir danken Euch schon im Voraus für die Beachtung dieser Regeln.                       

Ein herzliches Dankeschön an alle, die auf vielerlei Weise unsere Gemeindearbeit unterstützen.

Falls Du noch Fragen bzgl. des Themas hast, dann melde Dich bitte bei Inge.

Inge Diebel   (Kassiererin)                                                                                                

Frank Rockensüß (Gemeindeleitung)